Aufbewahrungsbox Auflagenbox Teak Grande II
€319.00
Die Teak Box Grande II – eine Aufbewahrungsbox mit exotischem Flair Diese Box ist nicht nur sehr hochwertig verarbeitet, sondern stellt auch eine optische Augenweide dar. Mit einer Breite von 124 cm bietet sie viel Raum für Utensilien jeglicher Art. Sie ist sehr massiv gearbeitet und somit für eine lange Lebensdauer prädestiniert. Der Deckel ist aufstellbar und erleichtert dadurch das Einräumen des Inhalts. Aufgrund ihrer offenen Spalten zwischen den Holzlamellen ist eine permanente Belüftung garantiert. Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten Wenn Ihre Gartenmöbelauflagen in Winterruhe gehen, finden sie in dieser Aufbewahrungsbox einen schönen Ort zum Überwintern. Natürlich können Sie auch Sandspielsachen, ungenutzte Blumentöpfe oder vieles mehr in ihr verstauen. Die Teak Box Grande repräsentiert sich als ein edles Möbelstück auf der Terrasse, im Wintergarten oder auch im Kinderzimmer. Aufgrund des Belüftungssystems wird zum Schutz des potentiellen Inhaltes ein trockener Standort empfohlen. Einfache Handhabung: Deckel mit Klappmechanismus und integrierten Griffen Mit unserer hochwertigen Teak-Aufbewahrungsbox können Sie endlich Ordnung schaffen und Ihre Auflagen, Kissen, Spielzeug oder andere Utensilien stilvoll verstauen. Hergestellt aus robustem Teakholz, ist diese Box nicht nur langlebig, sondern auch ästhetisch ansprechend. Dank ihrer großzügigen Abmessungen bietet die Box ausreichend Platz, um eine Vielzahl von Gegenständen aufzunehmen. Das elegante und zeitlose Design fügt sich nahtlos in jede Außenumgebung ein und verleiht Ihrem Garten, Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon einen Hauch von Eleganz. Unsere Aufbewahrungsbox aus Teak ist vielseitig einsetzbar und eignet sich nicht nur für den Außenbereich, sondern auch für den Innenbereich. Sie verschönert nicht nur Ihren Garten, sondern kann auch in Ihrem Wohnzimmer, Ihrer Diele oder Ihrem Schlafzimmer genutzt werden. Da sehr hochwertige Naturhölzer verarbeitet werden, können leichte Spannungsrisse auftreten, was nicht weiter bedenklich ist und auch keinen Reklamationsgrund darstellt.